FAQ
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Überweisung vom Arzt?
Ja. Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen zur Krankheitsbehandlung unterstützende Physiotherapie verschreiben. Nicht nur der Hausarzt, sondern auch z.B. Orthopäden und Zahnärzte.
Wie viel kostet das Fitnesstraining?
Für das medizinische Fitnesstrainig übernehmen im Regelfall die gesetzlichen Krankenkasse die Kosten im Rahmen des Heilmittelkataloges. Unsere Therapeuten beraten Sie gerne individuell vor Ort! Das Probetraining ist bei uns kostenlos.
Sollte ich vorher einen Termin vereinbaren?
Ja. Am besten wäre ein kurzer Anruf, damit wir einen passenden Termin anbieten können. Gerne können Sie dazu aber auch persönlich vorbei kommen.
Werden auch Hausbesuch angeboten?
Ja. Allerdings muss diese Information auf der Verordnung vermerkt sein. Sprechen Sie dafür Ihren behandelnden Arzt an.
Kann ich einen Termin auch per Mail vereinbaren?
Fragen klären wir gerne per E-Mail bzw. hinterlassen Sie doch einfach eine Telefonnummer, wir rufen Sie gerne zurück.
Wo kann ich parken?
Hinter der Praxis ist ein großer Parkplatz zu finden. Das Parken ist dort kostenlos!
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Bis wann muss ich mein Rezept bei der Krankenkasse einreichen?
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, dann muss das Rezept bis spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum Ihrer Krankenkasse vorliegen.
Was muss ich zu meinen Terminen mitbringen?
Bitte bringen Sie zu Ihren Termine die Heilmittelverordnung, Versichertenkarte, ein großes Badetuch, ggf. Arztberichte oder Bilder aus der Radiologie und bequeme Kleidung mit.
Welche Kleidung eignet sich für die Behandlung?
Es ist keine spezielle Bekleidung erforderlich. Bitte wählen Sie bequeme Kleidung; wenn es um das Gangbild oder die unteren Extremitäten geht, besser eine kurze Sporthose. Zum Training bitte bequeme Sportbekleidung und Sportschuhe.
Welche Kosten habe ich für meine Behandlung als gesetzlich Versicherte/r?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht die volle Leistung Ihrer Heilmittelbehandlung, sodass Sie 10,00€ pauschale Verordnungsgebühr plus 10% des Behandlungswertes je Rezept selber tragen müssen.
Ich habe leider vergessen, einen Termin fristgerecht abzusagen. Was nun?
Sie können Ihren Termin bis zu 24 Stunden im voraus ohne zusätzliche Kosten absagen oder verschieben. Wir bitten um Verständnis, dass für nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine eine private Ausfallrechnung gestellt wird. Eine Erstattung dieser Rechnung durch die Krankenkasse/Versicherung ist nicht möglich.
Ich kann einen Termin nicht wahrnehmen, was muss ich jetzt tun?
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Die von Ihnen gewählten Behandlungstermine werden speziell für Sie reserviert. Bitte geben Sie uns im Verhinderungsfall die Möglichkeit, Ihren Termin anderen Patienten zur Verfügung zu stellen.
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Absagen können per Telefon, Mail oder persönlich vor Ort erfolgen. Wenn Sie Termine außerhalb der Öffnungszeiten absagen möchten, senden Sie uns eine E-Mail oder sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter.
Kann ich die Heilmittelbehandlung unterbrechen, wenn ich in den Urlaub fahre oder krank bin?
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Bei den gesetzlichen Krankenkassen darf der Patient das Rezept 1x für 28 Tage oder 2x für 14 Tage unterbrechen. Der Grund der Unterbrechung muss auf der Rückseite der Verordnung vermerkt werden. Unterbrechungen wegen stationären Reha-Aufenthalten oder beruflichen Gründen sind nicht zulässig.
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Eine Unterbrechung bei den Berufsgenossenschaften ist auf 7 Tage begrenzt.
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Private Krankenkassen haben dazu keine Angaben. Wir empfehlen, die Behandlung kontinuierlich zu absolvieren.
Warum sind meine Termine bei unterschiedlichen Therapeuten?
Oftmals ist es nicht möglich, kurzfristig alle Termine bei einem Therapeuten zu planen. Dies hängt meistens von der Flexibilität des Patienten, als auch mit der Belegung des entsprechenden Therapeuten ab. Unterschiedliche Therapeuten bedeutet auch, verschiedene Behandlungsansätze kennen zu lernen.
Wichtige Information!
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihren Terminen
Wir möchten im Interesse unserer Patienten Wartezeiten möglichst vermeiden. Wir sind deshalb darauf angewiesen, dass jede Behandlung pünktlich begonnen werden kann. Verloren gegangene Zeit durch Zuspätkommen wird von der Behandlungszeit abgezogen.